Politik

Der Völkermord an den christlichen Minderheiten

Der Völkermord 1915

GDN - Der Völkermord an den christlichen Minderheiten im Osmanischen Reich steht im Deutschen Bundestag am 2. Juni erneut zur Debatte: Mit der Resolution “Erinnerung und Gedenken an den Völkermord 1915 an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten soll der Völkermord anerkannt werden.
Vorgeschichte
Rafael Lemkin hat die systematische und massenhafte Tötung von Armeniern als Genozid, nach der Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Genoziden, benannt. Anfang der 1980er Jahre belegten Wissenschaftler das Schicksal der Armeniern und der Weltkirchenrat anerkannte die Handlungen als Völkermord. Das Europaparlament (1985) und die UNO (1987) - nach jahrelangen Tauziehen - anerkannten den Völkermord. Bis heute haben insgesamt 24 Nationalstaaten den Völkermord anerkannt, darunter auch Österreich wo unsere Organisation maßgeblich an der Anerkennung beteiligt war. Auch die Kurden haben seit 1996 immer wieder auf ihre Schuld hingewiesen, was wichtig war für die Kurdisch-Armenischen Beziehungen.
Seit Jahrzenten kämpfen die Opfer des Völkermords (Armenier, Assyrer/Aramäer, Chaldäer und Griechen) um die politische Aufarbeitung des Schicksals ihrer Vorfahren. Deutschland hat sich um die Anerkennung, auf Rücksichtnahme auf die Türkei aber wohl auch um den deutschen (wahlberechtigen) Mitbürger türkischer Abstammung nicht zu vergraulen, dieses Thema stets umschifft. Am 25. Februar 2016 hat die Fraktion “šBündnis 90/Grüne“˜ einen Antrag zur Anerkennung des Völkermords gestellt. Nach einer Debatte von fast 55 Minuten einigte sich SPD, CDU/CSU und die “šBündnis 90/Grüne“™ darauf dass:
1. Es war Völkermord
2. Es gibt eine deutsche Mitverantwortung
3. Deutschland arbeitet mit der Türkei und Armenien an Normalisierung der Bilateralen Verhältnisse (Grenzöffnung)
4. Es wird einen gemeinsamen Antrag (aller Parteien) geben.

Die Resolution: Schon 2005 gab es die Resolution 15/5689, die angenommen wurde, doch war dies eine Implizite Anerkennung des Völkermords an den Armeniern, da der Begriff “Völkermord“ (Seite 4) in der Begründung steht und nicht im Haupttext, wo er hingehört. Zudem hatte diese Resolution die aramäisch/assyrische und chaldäische Christen (auch in der Begründung) nicht wirklich berücksichtig.
Im Resolutionsentwurf (Stand 2016-05-26) zur aktuellen Anerkennung gibt es aber auch einige Mängel. Die beiden wichtigsten Mängel sind “¢ Dass nicht alle Opfergruppen genannt werden. Die Griechen in Thrakien (ab 1912) in Pontos (1916-17) und an der Ägäisküste (1919-22) wurden ebenfalls einem Genozid unterzogen folgt man den Wissenschaftlern der International Association of Genocide Scholars. “¢ Dass 14. Mal der Begriff “Vertreibung“ im Zusammenhang mit den systematischen Deportationen und Todesmärsche verwendet wird. Selbst die offizielle Türkei spricht seit den 1980er Jahren von “Deportationen“ Genaueres unter:

www.martinbitschnau.at/doc/resol_entwurf_anerkennung_gemeins_antrag_bitschnau.pdf
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